Spielbetrieb


Einladung zu Pflichtspielen

Der Ausrichter ist verpflichtet dem Staffelleiter vor Saisonbeginn die Austragungshallen zu den Spielterminen seiner Pflichtspiele (gilt nicht für Pokalspiele und Meisterschaften) zu benennen, damit dieser die Eintragung im Spielplan im Internet vornehmen kann.

Bei ordnungsgemäßer Durchführung entfällt dann die Einladungspflicht durch die Vereine zu den Punktspielen.

Eine schriftliche Einladungspflicht an die Gastmannschaften (Kopie an den Staffelleiter) zu den Heimspielen hat weiterhin Bestand, wenn sich der Austragungsort bzw. die Austragungshalle innerhalb der letzten 8 Tage vor dem Austragungstermin ändert.

Verspätete Einladung wird mit Geldstrafe geahndet. Liegt die Einladung den Gastvereinen nicht fristgerecht vor, besteht dennoch Verpflichtung zum Spielantritt (sofern der Austragungsort bzw. die Austragungshalle bekannt ist).

Der Staffelleiter ist zu benachrichtigen.

Letzte Aktualisierung: Donnerstag, September 17 2020 @ 03:24 pm