Spielbetrieb
Welcher Pass für Spieler / Innen?
VSPO 1.1 Spielerpasspflicht
Alle Spieler, die an Pflichtspielen im Sinne der Verbands-Spielordnung (VSO) teilnehmen, müssen sich vor Spielbeginn durch einen gültigen Spielerpass ausweisen. Für den Bereich des Nordwestdeutschen VolleyballVerbandes e.V. ist nur noch der ePass gültig. Näheres regeln die zuständigen Gremien des Freizeit- und Spielbetriebes.
1.2 DVV-Spielerpass (A) Der DVV-Spielerpass ist ausschließlich für den Spielbetrieb der allgemeinen Altersklasse zugelassen. Bei Meisterschaften oder Pokalspielen der Jugend (auch Bundespokal) oder Senioren besitzt er keine Gültigkeit. Für jeden Spieler darf nur ein DVV-Spielerpass ausgestellt werden, es sei denn, diese Ordnung nennt ausdrücklich Ausnahmen.
1.3 Jugendspielerpass (J) Der Jugendspielerpass ist ausschließlich für den Jugendspielbetrieb zugelassen. Dies umfasst Jugendmeisterschaften, Jugendspielrunden und Jugendpokalspiele (auch Bundespokal). Bei Pflichtspielen der allgemeinen Altersklasse besitzt er keine Gültigkeit. Für jeden Spieler darf nur ein Jugendspielerpass ausgestellt werden, es sei denn, diese Ordnung nennt ausdrücklich Ausnahmen.
Anmerkung: Wenn Jugendliche in einer Erwachsenenmannschaft mitspielen sollen, müssen sie zusätzlich für diese Spielklasse einen gültigen DVV e-Spielerpass besitzen.