Spielbetrieb
Wann ist ein Spielerpass für die Spielsaison gültig / ungültig?
Spielerpassordnung (VSPO) (Stand: 30.01.2013)
Namenswechsel
Ändert sich der Name eines Spielers, ist zu Beginn der folgenden Saison ein neuer Spielerpass zu beantragen.
VSPO 10.1 Die Gültigkeitsdauer des Spielerpasses ist auf 5 Jahre beschränkt. Ausnahme: Bei Inanspruchnahme des Doppelspielrechts für Kaderspieler bzw. Zweitspielrechts für Hobbyrundenspieler ist die Gültigkeit einzelner Spielerpässe auf ein Jahr begrenzt. Das laufende Spieljahr, in welches das Ausstellungsdatum fällt, wird als volles Spieljahr gerechnet.
10.2 Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist ein neuer Spielerpass zu beantragen. Gleiches gilt bei einem Vereins- bzw. Verbandswechsel. § 11 Begrenzung der Passgültigkeit
11.2 Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist ein neuer Spielerpass zu beantragen.
Gleiches gilt bei einem Vereinswechsel, bei einem Namenswechsel des Spielers sowie bei Unleserlichkeit des Spielerpasses. Die Neuzulassung muss über Lizenzen im Sams System erfolgen. Die alten Spielerpässe werden von der zuständigen Geschäftsstelle des NVV bzw. BVV über das SAMS System nach Ablauf ungültig gemacht. Eine Verlängerungsmöglichkeit besteht nicht.